Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Überblick

Diese Seite bietet eine umfassende Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Kohlbacher Risk & Safety Consulting. Sie beschreibt die Rahmenbedingungen und Richtlinien, die für alle Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen des Unternehmens gelten, einschließlich Vertragsgegenstände, Leistungsfristen, Preise und Zahlung sowie Datenschutz und Haftung.

Vertragliche Grundlagen und Leistungsumfang

Zahlungsbedingungen und Preisgestaltung

Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung

Datenschutz und Vertraulichkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Kohlbacher Risk & Safety Consulting (Überarbeitete Fassung)

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen von Kohlbacher Risk & Safety Consulting (im Folgenden „Auftragnehmer“). Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für zukünftige Ergänzungs- oder Folgeaufträge.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber werden ausschließlich in schriftlicher Form abgeschlossen.

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Untersuchungs-, Prüf-, Dokumentations- sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung gemäß § 76 ff ASchG. Dazu zählen die Teilnahme an internen Besprechungen, Behördenkontakten (z. B. Arbeitsinspektorat) sowie die Organisation notwendiger Untersuchungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz.

3. Leistungsfristen

Leistungen gelten als erbracht, sobald die vereinbarten Arbeitsergebnisse (z. B. Analysen, Auswertungen, Protokolle) dem Auftraggeber übergeben wurden. Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt dem Auftraggeber.

Zeitangaben gelten als unverbindliche Richtwerte. Der Auftragnehmer kann Liefer- und Fertigstellungstermine aus wichtigem Grund verschieben, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche entstehen. Für Verzugsschäden wird keine Haftung übernommen.

4. Preise und Zahlung

Preise werden als Pauschalpreis oder nach Aufwand gemäß Stundensatz vereinbart. Spesen (z. B. Kilometergeld) werden gesondert verrechnet.

Teilrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in marktüblicher Höhe berechnet werden. Bis zur vollständigen Zahlung besteht ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen und bereits erbrachten Leistungen.

Bei Lieferungen werden Transportkosten nach Aufwand berechnet. Preisänderungen aufgrund veränderter Kostenfaktoren bleiben vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Versicherung der Ware gegen Feuer, Diebstahl, Elementarereignisse und Transportgefahren.

Forderungen aus Weiterveräußerung werden sicherungshalber an den Auftragnehmer abgetreten. Zahlungen hieraus sind getrennt aufzubewahren und unverzüglich weiterzuleiten.

6. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum und endet mit Ablauf des Kalenderjahres. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Der Preis bleibt bis zum Ende des Vertragsjahres unverändert. Danach erfolgt eine Anpassung entsprechend der kollektivvertraglichen Erhöhung der Ist-Löhne gemäß dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag.

7. Stornierung

Nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist eine Stornierung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.

8. Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit dreimonatiger Frist kündigen. Bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Vertrauensverlust ist eine fristlose Auflösung möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen tatsächlicher Entwicklungen von erstellten Analysen oder Prognosen. Empfehlungen zu Produkten erfolgen ohne Haftungsübernahme für deren tatsächliche Eignung.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer erfüllt seine Aufgaben gemäß ASchG sorgfältig und gewissenhaft. Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sind nicht ersatzfähig. Die Haftung ist auf die doppelte Auftragssumme begrenzt.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen des Auftraggebers. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung, sofern keine gesetzliche Meldepflicht besteht.

Der Auftragnehmer darf Fotos und Dokumentationen von Bauteilen und Produkten für eigene Werbezwecke nutzen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde.

12. Bonitätsprüfung

Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung seiner Daten an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände (AKV, Creditreform, KSV u. ä.) zu.

13. Druckschriften

Prospekte und Zeichnungen sind unverbindlich. Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten. Die Weitergabe technischer Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Unterstützung bereit, die der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung benötigt.

15. Rechte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer darf Leistungen durch fachkundige Mitarbeiter oder geeignete technische Ingenieurbüros gemäß § 74 ASchG erbringen lassen. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt beim Auftragnehmer.

16. Schutz geistigen Eigentums

Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berichte, Pläne, Zeichnungen etc. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht.

17. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer schriftlich zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde.

18. Rechtsgeschäfte

Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland gilt ebenfalls österreichisches Recht.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in 8700 Leoben.

20. Ausschließlichkeit

Es gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

21. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

22. Treuepflicht

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Änderungen wesentlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.